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![]() KASSEN IM VISIER DER BETRIEBSPRÜFER Die steuerliche Betriebsprüfung betrachtet die Kassenführung in Betrieben immer dann besonders intensiv und durchaus argwöhnisch, wenn der Unternehmer den überwiegenden Teil der Umsatzerlöse in bar vereinnahmt. Aber wie sieht eine rechtssichere und den Anforderungen des Finanzamts genügende Kassenführung aus? Welche Kassenberichte sind zu erstellen? Welche Auswertungen der unterschiedlichen Kassensysteme sind aufzubewahren? Und was ist bei einer offenen Ladenkasse zu beachten, die nur aus einer mit Geldscheinen und Münzen gefüllten Schublade bestehen kann? Mit den Mandanten-Merkblättern „Checkliste Kassenführung“ und „Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“ können Sie schnell erkennen, welche Anforderungen das Finanzamt stellt. Gerne stehe ich Ihnen für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.
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